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Förderung von Open Source

UNSERE POSITION

Mehr Geld für Open Source! Freie Software kann mit Lösungen von milliardenschweren Unternehmen nicht mithalten.

DAS FORDERN WIR

  • Für „Digitalfaule” Behörden sollen Bußgelder anfallen. Die dabei entstandenen Einnahmen müssen in Open-Source-Funds fließen.
  • Ein gewisser Prozentanteil des Bruttoinlandsprodukts muss in Open-Source-Funds fließen.
  • Freie Software sollte in staatlichen Ausschreibungen bei gleicher Eignung bevorzugt werden.
  • Nutzt die Verwaltung Open Source, muss sie die genutzten Projekte mitfinanzieren.
  • Gemeinwohlorientierte Projekte sowie Konsortien von Unternehmen im digitalen Raum sollen stärker gefördert werden.
  • Open-Source-Start-ups aus Deutschland oder der EU sollen mehr gefördert werden.
  • Für jede geschlossene Software in der Verwaltung muss als Kompensation in den Open-Source-Fund eingezahlt werden.

BEGRÜNDUNG

Ziel ist es, die Teilhabe durch offene Systeme zu finanzieren. Wenn die Verwaltung scheitert, digitale Systeme bereitzustellen, erhält die Zivilgesellschaft durch dieses neue Bußgeldsystem finanzielle Mittel, um die entstandenen digitalen Lücken mit Open Source bzw. offenen IT-Systemen zu schließen. Erst mit einer umfassenden Präsenz von offener Software wird die digitale Teilhabe von allen gesellschaftlichen Gruppen ermöglicht. Fundamental ist es dabei, die entsprechende Finanzierung zu sichern. Bußgelder gegen Behörden sind möglich (s. zB § 172 VwGO [Zwangsgeld gegen die Behörde]). Die Verwendungspflicht für Open Source müsste gesetzlich geregelt werden. Entschieden wird durch Richter*innen, beispielsweise wenn Länder die Fristen im Online-Zugang reißen, Sicherheitslücken nicht schließen oder Fax-Eingänge schneller als E-Mails bearbeiten. Zwei Bundesländer setzen sich für Vorrang von Open Source ein. Eine Open-Source-Kompensation folgt dem gleichen Prinzip wie die CO2-Kompensation, die im Bund und Bundesländern den CO2-Ausstoß der Dienstreisen kompensiert. Statt eines Umweltschadens entsteht beim Nutzen von geschlossener Software ein Schaden am Gemeinwohl. Kommt der Grundsatz “public money, public code” nicht zur Anwendung, wird der Gesellschaft die Möglichkeit entzogen, die entstandene Software weiter zu nutzen und zu entwickeln. Gleichzeitig garantiert eine Kompensation, dass ein Ökosystem an Open-Source-Unternehmen gefördert wird. Außerdem steigt die Chance, dass sich bei der nächsten Ausschreibung Open-Source-Unternehmen bewerben.

 

AUTOR*INNEN: Benedikt Jung, Maximilian Kroker, Felix Preu, Tarek Skouti, Benedict Suska