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Informationelle Selbstbestimmung 2

UNSERE POSITION

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung muss gestärkt werden. Personen, die entweder aus freier Entscheidung datensparsam leben wollen oder, beispielsweise aufgrund ihres Alters, keine informierte Einwilligung abgeben können, dürfen nicht als Randgruppe betrachtet werden. Die Normalisierung dieses Grundrechts soll deshalb bereits in der Schule und im Lebensumfeld von Kindern stattfinden, sodass die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz wächst.

DAS FORDERN WIR

  • Informationelle Selbstbestimmung muss als Grundrecht schon in der Schule vermittelt und gestärkt werden.
  • Die Wahrnehmung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung darf nicht zu Benachteiligung führen.
  • Lehr- und Lerninhalte müssen für die öffentliche Bildung auf datensparsamen und werbefreien Plattformen verfügbar gemacht werden.
  • Creator*innen, die Bildungsinhalte produzieren, müssen für ihre Arbeit entlohnt werden können, ohne auf Werbe- und Tracking-Plattformen setzen zu müssen.
  • Grundrechte aus Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung müssen in der Lehrkräftebildung gleichberechtigt mit anderen Themen der politischen Bildung vermittelt werden.
  • Grundrechte aus Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung müssen als Pflichtinhalt in die Kernlehrpläne aufgenommen werden.
  • Die Bundesrepublik soll sich dafür einsetzen, dass Kinder der Weitergabe und Veröffentlichung ihrer Daten und ihres Bildes grundsätzlich in jedem Alter widersprechen können und auch Erziehungsberechtigte sich nicht darüber hinwegsetzen können.

BEGRÜNDUNG

Die insbesondere im sozialen Umfeld allgegenwärtige Nutzung digitaler Werkzeuge und die starke Marktmacht kommerzieller Unternehmen führt immer mehr zu einer unkritischen Akzeptanz von Plattformen, Nutzungsbedingungen und Datenschutzverhalten der Anbietenden. Hierdurch wächst auch die Ausgrenzung von Personen, die sensibel mit ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung umgehen, sowie der Druck, seinen eigenen datenschutzsensiblen Umgang zugunsten der sozialen Teilhabe aufzuweichen. Besonders betroffen sind hiervon junge Menschen, denen, zum Beispiel in der Schule, oft keine informierte Einwilligung zugestanden wird. Diese Beobachtungen erstrecken sich, neben der Schulbildung und der gesellschaftlichen Partizipation im Allgemeinen, auch auf den Umgang von Eltern mit den privaten Daten ihrer Kinder, da nach aktueller Rechtslage Kinder grundsätzlich nicht um Einwilligung gefragt werden müssen, beispielsweise bei der Veröffentlichung ihres Fotos.

 

AUTOR*INNEN: Dominik George, Benedict Suska